Die "Thule-Gesellschaft" und der Mord an Kurt Eisner

Die rassistische und antisemitische  „Thule-Gesellschaft, Orden für deutsche Art“ war ein politischer Geheimbund, von Rudolf von Sebottendorf in München im August 1918 gegründet. Vorgänger der Thule Gesellschaft waren der Germanenorden und der Reichshammerbund. Als Hauptziel des Germanenordens wurde formuliert, Juden und ihre Aktivitäten zu überwachen, entsprechende Informationen zu sammeln und diese zu verbreiten. Wer dem Orden beitreten wollte, musste eine tadellose „germanische“ Abstammung nachweisen, durfte nicht körperlich behindert sein und sollte idealerweise blondes Haar, blaue bis hellbraune Augen und eine helle Haut aufweisen. 1912 propagierte der Germanenorden eine „arisch-germanische religiöse Wiedergeburt“. Mit dem Ziel einer rassisch reinen deutschen Nation forderte er bereits die Deportation von „Juden, anarchistischen Mischlinge[n] und Zigeuner[n]“. Zu den verwendeten Symbolen gehörte auch das Hakenkreuz.

Mit dem Reichshammerbund wollte der Gründer Theodor Fritsch die verschiedenen deutschen völkisch-antisemitischen Gruppierungen des politischen Antisemitismus der Kaiserzeit zu einem Verband vereinen. Eines seiner berühmtesten Mitglieder war Anton Graf von Arco auf Valley, der am 5. Februar 1897 in St. Martin im Innkreis geboren wurde. Graf von Arco auf Valley wurde wegen der jüdischen Herkunft seiner Mutter Emmy von Oppenheim aus der Thule-Gesellschaft ausgeschlossen. Um sich zu beweisen, erschoss er am 21. Februar 1919 in München Kurt Eisner, der wie Arco aus einer jüdischen Familie stammte. Der englische Historiker Nicholas Goodrick-Clarke beschreibt  Arco von Valley als „einen jungen Juden, der über seinen Ausschluss aus der Thule-Gesellschaft aufgebracht war und durch den Mord an Kurt Eisner seine nationale Gesinnung zeigen wollte.“ Anfang 1920 wurde Arco-Valley vor einem Volksgericht, des Mordes angeklagt und am 16. Januar zunächst zum Tode verurteilt. Allerdings führte der politisch rechtsstehende Richter Georg Neithardt in seiner Urteilsbegründung aus, dass die Tat seiner Meinung nach durchaus „nicht niederer Gesinnung, sondern glühender Liebe zum Vaterland“ entsprungen sei. Einen Tag später wurde Graf Arco begnadigt aufgrund der genannten Motive; die Todesstrafe wurde umgewandelt in eine als ehrenvoll geltende Festungshaft. Im Mai 1924 wurde Graf Arco vorzeitig auf Bewährung entlassen. 1927 folgte seine endgültige Straferlassung. Im Juni 1945 starb er bei einem Verkehrsunfall in Salzburg.

 

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